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   BVerwG, 16.07.1986 - 6 C 106.83   

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BVerwG, 16.07.1986 - 6 C 106.83 (https://dejure.org/1986,4556)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1986 - 6 C 106.83 (https://dejure.org/1986,4556)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1986 - 6 C 106.83 (https://dejure.org/1986,4556)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausmusterung eines Kriegsdienstverweigerers wegen Untauglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 73.73

    Erneutes Aufgreifen eines "bestandskräftigen" Verwaltungsaktes

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1986 - 6 C 106.83
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht für den hier gegebenen Fall der Ausmusterung als "dauernd untauglich" (jetzt nach § 9 Nr. 1 WPflG als "nicht wehrdienstfähig") bereits mit Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 73.73 - (BVerwGE 44, 120) mit näherer Begründung entschieden; an dieser Rechtsprechung hält der Senat auch nach erneuter Prüfung unter Berücksichtigung der vom Verwaltungsgericht dagegen vorgebrachten Kritik fest.

    Er hält es indessen wie bei einschlägigen früheren Entscheidungen für zweckmäßig, durch einen "Maßgabe"-Zusatz im Urteilstenor auszusprechen, daß die Bescheide des Prüfungsausschusses und der Prüfungskammer unwirksam sind (vgl. schon Urteil vom 24. Oktober 1973, a.a.O.).

    Einer solchen - unbedingten - Erledigungserklärung des Klägers hätten die ablehnenden Bescheide der Prüfungsgremien der Beklagten nicht entgegengestanden, nachdem die Beklagte unter ausdrücklichem Hinweis auf die angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das ein "verständliches Interesse des Klägers auf Verdeutlichung der Rechtslage hinsichtlich der entfallenen rechtlichen Wirkungen der ablehnenden Bescheide der Prüfungsgremien" anerkannt hat (Urteil vom 12. Juni 1985 - BVerwG 6 C 79.83 - vgl. auch schon Urteil vom 24. Oktober 1973, a.a.O.), sowohl schriftsätzlich als auch zu Protokoll des Verwaltungsgerichts erklärt hatte, gegenüber einem etwaigen späteren Anerkennungsbegehren das Klägers sich nicht auf die Bestandskraft der - weil gegenstandslos gewordenen - ablehnenden Bescheide der Prüfungsgremien berufen zu wollen.

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 79.83

    Wehrdienst - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung - Katastrophenschutzdienst

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1986 - 6 C 106.83
    Dieses Ergebnis des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses für eine Entscheidung über das Anerkennungsbegehren im Falle der Ausmusterung als "nicht wehrdienstfähig" entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Wehrdienstausnahme der Verpflichtung zu einem mindestens zehnjährigen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz gemäß § 13 a WPflG, die ebenfalls zur Folge hat, daß die betroffenen Wehrpflichtigen "nicht zum Wehrdienst herangezogen werden, solange sie als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitwirken"; denn auch für diesen Personenkreis hat der Senat ein Rechtsschutzbedürfnis für die Weiterverfolgung ihres Anerkennungsbegehrens verneint (vgl. außer dem bereits von der Beklagten angeführten Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 139.80 - <BVerwGE 61, 246> aus jüngster Zeit die Urteile vom 12. Juni 1985 - BVerwG 6 C 79.83 - und vom 5. März 1986 - BVerwG 6 C 94.84 -).

    Einer solchen - unbedingten - Erledigungserklärung des Klägers hätten die ablehnenden Bescheide der Prüfungsgremien der Beklagten nicht entgegengestanden, nachdem die Beklagte unter ausdrücklichem Hinweis auf die angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das ein "verständliches Interesse des Klägers auf Verdeutlichung der Rechtslage hinsichtlich der entfallenen rechtlichen Wirkungen der ablehnenden Bescheide der Prüfungsgremien" anerkannt hat (Urteil vom 12. Juni 1985 - BVerwG 6 C 79.83 - vgl. auch schon Urteil vom 24. Oktober 1973, a.a.O.), sowohl schriftsätzlich als auch zu Protokoll des Verwaltungsgerichts erklärt hatte, gegenüber einem etwaigen späteren Anerkennungsbegehren das Klägers sich nicht auf die Bestandskraft der - weil gegenstandslos gewordenen - ablehnenden Bescheide der Prüfungsgremien berufen zu wollen.

  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 139.80

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Zivildienst - Katastrophenschutz

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1986 - 6 C 106.83
    Dieses Ergebnis des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses für eine Entscheidung über das Anerkennungsbegehren im Falle der Ausmusterung als "nicht wehrdienstfähig" entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Wehrdienstausnahme der Verpflichtung zu einem mindestens zehnjährigen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz gemäß § 13 a WPflG, die ebenfalls zur Folge hat, daß die betroffenen Wehrpflichtigen "nicht zum Wehrdienst herangezogen werden, solange sie als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitwirken"; denn auch für diesen Personenkreis hat der Senat ein Rechtsschutzbedürfnis für die Weiterverfolgung ihres Anerkennungsbegehrens verneint (vgl. außer dem bereits von der Beklagten angeführten Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 139.80 - <BVerwGE 61, 246> aus jüngster Zeit die Urteile vom 12. Juni 1985 - BVerwG 6 C 79.83 - und vom 5. März 1986 - BVerwG 6 C 94.84 -).
  • BVerwG, 13.11.1961 - III C 137.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1986 - 6 C 106.83
    Dieser Zusatz rechtfertigt sich aus ähnlichen Erwägungen wie die in der Praxis des Bundesverwaltungsgerichts übliche deklaratorische Unwirksamkeitserklärung hinsichtlich vorinstanzlicher Entscheidungen bei Hauptsacheerledigung (vgl. Beschluß vom 13. November 1961 - BVerwG 3 C 137.61 - <BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61]>).
  • BVerwG, 05.03.1986 - 6 C 94.84

    Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1986 - 6 C 106.83
    Dieses Ergebnis des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses für eine Entscheidung über das Anerkennungsbegehren im Falle der Ausmusterung als "nicht wehrdienstfähig" entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Wehrdienstausnahme der Verpflichtung zu einem mindestens zehnjährigen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz gemäß § 13 a WPflG, die ebenfalls zur Folge hat, daß die betroffenen Wehrpflichtigen "nicht zum Wehrdienst herangezogen werden, solange sie als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitwirken"; denn auch für diesen Personenkreis hat der Senat ein Rechtsschutzbedürfnis für die Weiterverfolgung ihres Anerkennungsbegehrens verneint (vgl. außer dem bereits von der Beklagten angeführten Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 139.80 - <BVerwGE 61, 246> aus jüngster Zeit die Urteile vom 12. Juni 1985 - BVerwG 6 C 79.83 - und vom 5. März 1986 - BVerwG 6 C 94.84 -).
  • BVerwG, 25.10.1985 - 6 C 67.84

    Kriegsdienstverweigerung - Rechtsschutzinteresse - Altersgrenze

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1986 - 6 C 106.83
    Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, daß der Senat mit Urteil vom 25. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 67.84 - bei einem Wehrpflichtigen, der wegen Erreichens der Altersgrenze von 28 Jahren keinen Grundwehrdienst (§ 5 Abs. 1 Satz 1 WPflG) und auch keinen Dienst in der Verfügungsbereitschaft (§ 5 a WPflG) mehr zu leisten hat, ein Rechtsschutzbedürfnis für die Weiterverfolgung seines Anerkennungsbegehrens bejaht hat; denn ein solcher Wehrpflichtiger kann - wenn ggf. auch erst nach Erlaß eines Verfügbarkeitsbescheides - jedenfalls noch zum Wehrdienst im Verteidigungsfall einberufen werden.
  • OVG Hamburg, 30.01.2017 - 1 Bf 115/15

    Unzulässigkeit der Klage bei Versäumung der Widerspruchsfrist; Verwirkung des

    Der Senat hat selbst die Klage als unzulässig abgewiesen, da über die Zulässigkeit der Klage auf die Berufung der Beklagten gegen das verwaltungsgerichtliche Zwischenurteil hin abschließend zu entscheiden ist und wegen der Unzulässigkeit der Klage eine Sachentscheidung über das Begehren der Klägerin nicht mehr in Betracht kommt (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 19.7.2005, 9 S 2278/03, NVwZ-RR 2006, 154, juris Rn. 32; BVerwG, Urt. v. 16.7.1986, 6 C 106/83, Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 6, juris Rn. 18; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 109 Rn. 25, unter Hinweis auf Bettermann, DVBl. 1961, 65, 66).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2005 - 9 S 2278/03

    Reichweite eines Widerspruchs gegen einen vorläufigen Verwaltungsakt; Bekanntgabe

    Da über die Zulässigkeit der Klage auf die Berufung des Beklagten gegen das verwaltungsgerichtliche "Zwischenurteil" hin jedoch abschließend zu entscheiden ist und wegen der Unzulässigkeit der Klage eine Sachentscheidung über die Begehren der Klägerin nicht mehr in Betracht kommt, hat der Senat in der Weise in der Sache selbst zu entscheiden, dass er die Klage als unzulässig abweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.07.1986 - 6 C 106/83 -, Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 1 S 3255/21

    Anfechtung bzw. Widerruf einer prozessualen Erledigungserklärung

    Der Zulässigkeit der genannten Bedingung steht auch nicht der Umstand entgegen, dass ein Kläger den Rechtstreit in der Hauptsache nicht wirksam unter der Bedingung für erledigt erklären kann, dass das Verwaltungsgericht die Zulässigkeit oder Begründetheit der Klage verneine (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.07.1986 - 6 C 106.83 - Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2023 - 3 I 1.23
    Die "weiter hilfsweise" Erledigungserklärung ist unwirksam, weil die Erklärung der Erledigung der Hauptsache als Prozesshandlung grundsätzlich bedingungsfeindlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1986 - 6 C 106.83 - juris Rn. 19; VGH München, Beschluss vom 15. November 2001 - 14 C 00.2405 - juris Rn. 15; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Oktober 2011 - 1 M 148/11 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 28.11.2011 - 6 B 42.11
    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass einem Kläger, der als nicht wehrdienstfähig gemustert wurde, das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage fehlt, die auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gerichtet ist (Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 73.73 - BVerwGE 44, 120; Urteil vom 16. Juli 1986 - BVerwG 6 C 106.83 - Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 6).
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